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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ValueClick International Ltd. ("vcmedia") bietet Unternehmen die Möglichkeit an, Werbekampagnen über das Internet zu schalten. Im Rahmen der Durchführung einer Werbekampagne können Publisher an der Verbreitung der Werbekampagne mitwirken. Einen Anspruch auf Mitwirkung kann vcmedia dem jeweiligen Publisher nicht gewährleisten. Die Dauer und der Umfang einer Werbekampagne sowie die Vergütung des Publishers für seine Mitwirkung richten sich nach den Umständen des Einzelfalles und dem Budget, das vcmedia von seinem jeweiligen Auftraggeber für eine Werbekampagne zur Verfügung gestellt wird. vcmedia und der Publisher schließen einen Vertrag auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Vertragsbedingungen des Publishers werden nicht Vertragsbestandteil, vcmedia widerspricht ihrer Einbeziehung ausdrücklich. Aufgrund der Besonderheiten des oben beschriebenen Werbesystems enthält dieser Vertrag weder feste Laufzeiten noch feste Vergütungssätze. Vcmedia weist darauf hin, dass ihr aus Gründen der eigenen Absicherung das Recht in diesem Vertrag eingeräumt werden muss, diesen Vertrag jederzeit beenden zu können. Hinsichtlich einzelner Begriffsdefinitionen wird verwiesen auf das Ende dieses Vertrages.

1. vcmedia-Netzwerk

(a)  Teilnahme. Die Teilnahme am vcmedia-Netzwerk unterliegt der vorherigen Genehmigung durch vcmedia. vcmedia ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber neuen oder derzeitigen Publishern gleich aus welchem Grund zu verweigern. Die Zustimmung der Teilnahme am vcmedia-Netzwerk ist auf die Domains und/oder spezifischen Root-URLs beschränkt, für die der Publisher die Genehmigung von vcmedia beantragt hat. vcmedia behält sich das Recht vor, Publisher oder Websites jederzeit mit oder ohne Mitteilung gegenüber dem Publisher zurückzuweisen oder auszuschließen. vcmedia ist berechtigt, von einem Publisher die Vorlage ausführlicher Beschreibungen oder Erläuterungen der Funktionalität der Website(s) oder Anwendung(en) des Publishers und der nachgelagerten Technologie zu verlangen. Die Verweigerung der Auskunft oder nicht zufriedenstellende Antworten können zur Nichtzulassung bzw.zum Ausschluss aus dem vcmedia-Netzwerk führen. Dieser Vertrag kann von vcmedia aus wichtigem Grund gekündigt werden, falls der Publisher in irgendeiner Weise Informationen über sich nicht offenlegt, verheimlicht oder falsch darstellt. Jeder Publisher bzw. jede verbundene Gruppe kann nur einen Account besitzen; jeder Account kann jedoch mehrere Websites/Domains umfassen. Falls der Publisher von vcmedia die Genehmigung für mehrere Websites/Domains erhält, unterliegt jede zusätzliche Website/Domain ebenfalls den Verpflichtungen und Bindungen dieses Vertrages. vcmedia behält sich das Recht vor, weitere Websites des Publishers abzulehnen oder zu genehmigen; sie ist in keiner Weise verpflichtet, Websites zuzulassen, selbst wenn die zusätzlichen Websites Eigentum eines bereits zugelassenen Publishers sind. Alle Aktivitäten hinsichtlich eines bestimmten Accounts werden in einem Bericht zusammengefasst.

(b)  vcmedia-Websites. Im Rahmen dieses Vertrages werden sämtliche Websites, die Eigentum von vcmedia sind oder von ihr oder in ihrem Namen betrieben oder gehostet werden, wie beispielsweise die für die vcmedia eingetragenen Websites www.valueclick.com und www.valueclickmedia.de, gemeinsam als die "vcmedia-Websites" bezeichnet. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, die vcmedia-Websites oder deren Inhalte oder von dort entnommene Daten ausschließlich für den Zweck der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden und keine auf den vcmedia-Websites enthaltenen Informationen zu verbreiten. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, keine automatischen Systeme zu verwenden, wie beispielsweise Agents, Robots, Scripts oder Spiders, um auf seinen Account bei vcmedia zuzugreifen oder diesen zu verwalten oder um die vcmedia-Websites oder deren Inhalte zu überwachen oder zu kopieren, außer mittels automatischen Systemen, die von vcmedia ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, oder die von der vcmedia im Vorfeld schriftlich genehmigt worden sind(z.B. von vcmedia genehmigte Tools und Dienste Dritter). Die vcmedia-Websites enthalten Header zum Ausschluss von Robots. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, die von vcmedia zum Ausschluss von Robots verwendeten Header nicht zu umgehen (auch nicht durch den Einsatz von Geräten, Software oder Routinen, die diesen Zweck erfüllen), oder in das reibungslose Funktionieren der vcmedia-Websites oder der dortigen Programme oder in das System der vcmedia einzugreifen oder dies zu versuchen. Der Publisher verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die, nach Feststellung von vcmedia, eine unzumutbare oder unverhältnismäßig große Belastung der vcmedia-Websites oder der dortigen Programme oder der Infrastruktur von vcmedia darstellen.

(c)  Dienste.Dem Publisher ist bekannt, dass die Dienste von vcmedia gemäß diesem Vertrag von Zeit zu Zeit möglicherweise nicht zugänglich, nicht verfügbar oder nicht betriebsbereit sind, aus Gründen wie beispielsweise: (i) Störungen der technischen Anlagen; (ii) regelmäßige Wartungsprozeduren oder Reparaturen, welche vcmedia von Zeit zu Zeit vornehmen kann; oder (iii) Gründe, die sich dem Einflussbereich von vcmedia entziehen oder die vernünftigerweise nicht von ihr vorauszusehen sind, wie beispielsweise Unterbrechungen oder Ausfall von Telekommunikations- oder digitalen Übertragungsleitungen, feindliche Angriffe auf das Netzwerk, die Nicht-Verfügbarkeit, der Betrieb oder die Nicht-Zugänglichkeit von Websites oder Schnittstellen, Netzwerk-Staus oder sonstige Ausfälle. vcmedia wird sich zwar bemühen, die Dienste kontinuierlich anzubieten; dem Publisher ist jedoch bewusst, dass vcmedia keinen Einfluss auf die ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste hat. Dem Publisher ist bekannt, dass vcmedia keine Verantwortung für die Funktionalität von Websites oder Schnittstellen Dritter übernehmen kann. Die Bedingungen dieses Vertrages unterliegen den Einschränkungen von vcmedia im Hinblick auf Hardware, Software und Bandbreiten Traffic. Sollte vcmedia aufgrund technischer Schwierigkeiten außerhalb ihres Einflussbereichs ihre vertraglichen Leistungen nicht erbringen können, so stellt dies keine Nicht-Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag dar. vcmedia behält sich das Recht vor, das Angebot von vcmedia-Systemen und vcmedia-Websites jederzeit einzustellen. Der Publisher, wird alle Mitteilungen bezüglich vcmedia-Websites oder seiner Mitwirkung daran unmittelbar ausschließlich an vcmedia richten.

2. Website-Inhalte und Unzulässiges Verhalten

(a)  Unzulässige Websites. Der vcmedia-Code und die vcmedia Netzwerk-IP dürfen nicht für Websites verwendet werden, die nicht moderierte Foren, Diskussionsbereiche, Chat-Räume oder sonstige Bereiche mit Inhalten umfassen oder die für nicht reglementierte Aktualisierungen durch die Öffentlichkeit offen sind.

(b)  Erforderliche Vorabgenehmigung. Publisher mit Websites, die sich auf folgendes beziehen oder folgende Merkmale aufweisen, können nur aufgrund einer einzelfallbezogenen Prüfung zugelassen werden: Werbung im Übermaß, Suche/Testen von Anwendungen, Inhalte von Nutzern (Blogs etc.), (ii) ausländische Websites, (iii) umstrittene Fragen, Religion, sexuelle Orientierung und/oder verletzender Humor, (iv) Wrestling, (v) Anime, (vi) Spiele-Fans, (vii) veraltete Inhalte und/oder (viii) Design und Funktionalität von schlechter Qualität.

(c)  Unzulässiges Verhalten. vcmedia akzeptiert keine Websites, auf denen unzulässiges Verhalten produziert wird, die sich auf unzulässiges Verhalten beziehen oder die dessen Merkmale aufweisen. "Unzulässige Verhalten" ist definiert als:

(i).  Platzierung und Nachverfolgung von Anzeigen.Der Publisher darf: (1) keine Creatives (Kreativen Inhalte) oder Anzeigen in E-Mails platzieren; (2) keine Kreativen Inhalte absichtlich auf Blanko-Webseiten oder auf Webseiten ohne Inhalte platzieren; (3) keine Kreativen Inhalte stapeln (d.h. einen über dem anderen platzieren, so dass mehr als 2 Anzeigen nebeneinander stehen); (4) keine Kreativen Inhalte auf nicht genehmigten Websites oder Webseiten platzieren, oder in einer Weise, durch die der Nutzer möglicherweise getäuscht wird; (5) keine Angebote mit Anreizen versehen oder diesen Anschein erwecken; (6) keine Aussagen in der Nähe einer Anzeige platzieren, mit denen die Nutzer aufgefordert werden, auf die Anzeige zu "klicken" (d.h. "Bitte hier klicken") oder den Sponsor zu "besuchen" (d.h. "Bitte besuchen Sie unseren Sponsor"); (7) keine irreführenden Aussagen in der Nähe der Anzeige platzieren (d.h. "Sie gewinnen € 5.000."); (8) keinen Traffic auf andere Websites umleiten als diejenigen, die von dem jeweiligen Werbetreibenden gelistet sind; (9) die Nutzer nicht auffordern, andere Anzeigen oder Angebote zu nutzen als diejenigen, die von dem jeweiligen Werbetreibenden gelistet sind; (10) keine Kreative Inhalte darstellen oder Traffic zu solchen Kreativen Inhalten leiten unter Nutzung von herunterladbaren Anwendungen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von vcmedia. Die schriftliche Genehmigung von vcmedia unterliegt in jedem Fall der folgenden Bedingung: Kreative Inhalte, die in genehmigten herunterladbaren Anwendungen geliefert werden, dürfen nur einmal pro Nutzer-Sitzung gezeigt werden, wenn die Anwendung aktiv, eingeschaltet und für den End-Nutzer klar als aktiv und eingeschaltet zu erkennen ist. Die Darstellung von Kreativen Inhalten, wenn die heruntergeladene Anwendung nicht aktiv ist, ist streng untersagt und ist ein Grund für eine fristlose Kündigung; (11) keine unsichtbaren Methoden verwenden, um Impressions, Klicks oder Transaktionen zu erzeugen, die nicht durch die Bestätigung des End-Nutzers eingeleitet werden; (12) in keiner Weise versuchen, die Website-Tags, Quellcodes, Links, Pixel, Module oder sonstigen Daten, welche vcmedia bereitstellt oder die von ihr erhalten werden und mit denen die vcmedia die Werbeleistung misst und ihre Dienste erbringt, zu verändern, auszuschalten, zu verbergen oder auf andere Weise nicht betriebsbereit oder unwirksam zu machen.

(ii).  Websites.Der Publisher platziert keine Kreativen Inhalte, Werbung oder vcmedia-Netzwerk-IP auf Websites, die insbesondere folgendes bzw. dem Folgenden vergleichbares enthalten, fördern, darauf Bezug nehmen oder Links dorthin enthalten: (1) profanes, obszönes, sexuell eindeutiges Material, Hass-Material, Förderung von Gewalt, Diffamierung, falsche Darstellung, Förderung von Schmerz, Leiden, Tod, Folterung oder Misshandlung von Menschen oder Tieren, Verletzung der Privatsphäre oder der Veröffentlichungsrechte Anderer, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Alter oder Familienstand, oder sonstige Materialien, die als ungeeignet oder schädlich für den Ruf der vcmedia betrachtet werden; (2) Software-Piraterie (Warez, Cracks etc.), Hacken, Phreaking, Emulatoren, ROMs, illegale Downloads oder MP3-Aktivitäten, oder Viren oder sonstiges zerstörerisches Programmieren oder Geräte, die Daten, Computersysteme, Software, Sachwerte, Personen oder Unternehmen beeinträchtigen oder verletzen können; (3) gesetzesverletzende Aktivitäten, insbesondere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs (z.B. irreführende Werbung), zu Wetten und Glücksspiel, sowie irreführende Praktiken oder Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte oder das Recht Anderer auf Privatsphäre; (4) persönliche Web-Seiten oder frei gehostete Seiten (d.h. Geocities, Xoom, Tripod, Talk City etc.); (5) im Aufbau befindliche und als freier Dienst gehostete Websites, persönliche Homepages oder solche, deren Eigentümer nicht auch die Domain besitzt, unter denen sie sich befinden; (6) Klicks für Wohlfahrtsorganisationen/Spenden, bezahltes Surfen, persönliche Websites, Website-Bewerber, die nicht Eigentümer der Website bzw. von dieser angestellt sind, ActiveX-Downloads, keine Inhalte-Seiten (Link-Site), alle verbundenen Links, oder intensivierter Traffic; (7) Angebote, die echte oder nachgeahmte Feuerwaffen, Bomben, Munition oder sonstige Angriffswaffen zum Kauf anbieten, oder deren Verwendung verherrlichen oder die technische Informationen zu Feuerwaffen, Bomben, Munition oder sonstigen Angriffswaffen anbieten; oder (8) Förderung von Aktivitäten, die gemeinhin als Internet-Missbrauch verstanden werden, wie beispielsweise das Versenden von unerwünschten Massen-E-Mails oder die Verwendung von Spyware. Im Rahmen dieses Vertrages sind "Spyware" Computerprogramme oder Tools, welche (i) den Browser oder sonstige Einstellungen eines Computer-Nutzers verändern oder eine ActiveX-Steuerung oder ähnliche Geräte verwenden, um werbeunterstützende Software herunterzuladen, ohne darauf hinzuweisen und die entsprechende Genehmigung einzuholen; (ii) die zumutbaren Anstrengungen eines Computer-Nutzers verhindern, die Installation von unerwünschter Software zu blockieren oder diese abzuschalten oder zu entfernen; (iii) Sicherheits-, Anti-Spyware- oder Anti-Virus-Technologie auf dem Computer eines Nutzers entfernen oder ausschalten; (iv) ohne vorherige Genehmigung E-Mails über den Computer eines Nutzers versenden; (v) mehrere, aufeinander folgende Einzelanzeigen im Internet-Browser des Verbrauchers öffnen, die nicht geschlossen werden können, ohne den Internet-Browser zu schließen oder den Computer herunterzufahren, oder (vi) sonstige ähnliche Aktivitäten, die nach geltendem Recht untersagt sind.

(iii).  Suche und Verschiedenes Der Publisher darf nicht: (1) gegen Richtlinien von verwendeten Suchmaschinen verstoßen; (2) sich an Spam, Doorway Pages, Cloaking etc. in Suchmaschinen beteiligen; (3) für markenrechtlich geschützte Namen oder Ausdrücke in PPC/"Keyword"/"Adword"/Kampagnen bieten; (4) Such-Werbung durchführen, die fälschlich eine Verbindung zwischen vcmedia und einem Dritten nahelegt oder die anderweitig die gewerblichen Schutzrechte von Dritten verletzen; (5) sich an Werbung per Fax oder an Telefonmarketing beteiligen; oder (6) sich irreführend oder täuschend verhalten.

3. Inhalte und Platzierung von Werbung

(a)  Einhaltung von Industriestandards. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, die Dienste wie vom vcmedia-Netzwerk festgelegt im Einklang mit den höchsten Industriestandards durchzuführen. Der Publisher positioniert die Anzeigen so, dass sie für Verbraucher vollständig und gut sichtbar sind und in ähnlicher Form dargestellt werden, wie andere Werbetreibende auf der Website.

(b)  Einhaltung der IASH (Internet Advertising Sales House) Richtlinien. Der Publisher (Websitebetreiber) garantiert die Einhaltung folgender IASH Anforderungen:

(I) Die Website ist in Besitz aller Eigentumsrechte und Anteile des Contents einschließlich aller URLs auf denen die Werbeaktivität läuft, oder ist rechtlich befugt, diese zu verwenden.

(II) Die Website ist frei von "Viren" oder anderen destruktiven Programmen oder Anwendungen, die Daten, Computersysteme oder Software, beeinträchtigen oder ihnen Schaden zufügen könnten.

(III) Die Website verletzt keinerlei geltendes Recht oder geltende Vorschriften, darin eingeschlossen jegliche Verstöße gegen das Werberecht (z.B. durch unwahre, irreführende oder vergleichende Werbung), das Glücks- und Gewinnspielrecht, das Wettbewerbsrecht und das Strafrecht.

(IV) Die Seite beinhaltet keine Inhalte, die diffamieren, die Rechte einer privaten oder öffentlichen Person verletzen oder Tatbestände falsch darstellen.

(V) Weder der Herausgeber der Website noch die Website selbst sind nach deutschem Recht an illegalen Handlungen wie Piraterie, Hacking, etc. beteiligt.

(VI) Der Inhalt der Seite verstößt zu keinem Zeitpunkt gegen etwaige geistige oder sonstige Eigentumsrechte.

(VII) Der Publisher betreibt oder unterstützt bewusst keinerlei illegale Aktivitäten wie Piraterie, Computerhacking o.ä..

(VIII) Bei gesetzeswidrigen Aktivitäten oder unberechtigtem Einstellen von unzulässigen Contents ohne Wissen oder Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit seitens des Publishers werden fragliche Inhalte sofort nach Kenntnisnahme gemäß angewendetem Recht (derzeit Electronic Commerce (EC Directive) Regulations 2002) entfernt.

(IX) Der Herausgeber der Website unternimmt alle notwendigen Maßnahmen, um die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die gemäß dem IASH-Verhaltenskodex sowie gemäß dem IASH.EU-Verhaltenskodex unzulässig sind. Hierzu sind die Definitionen untersagter Website-Bestandteile ("barred inventory") in Übersicht C der IASH Verhaltensrichtlinien (www.iash.org.uk) bzw. die Definitionen von "gesperrten" Inventararten in Aufstellung C des IASH.EU Code of Conduct (www.iash.eu) zu beachten. IASH und IASH.EU stellen seinen Mitgliedern eine regelmäßig aktualisierte Liste aller unzulässigen Websites zur Verfügung.

(X) Der Websitebetreiber wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen um sicherzustellen, dass auf dieser Website gebuchtes Inventar nicht weiterverkauft oder weitervermittelt wird.

(c)  Keine Änderungen an Kreativen Inhalten, Code oder Netzwerk-IP. Der Publisher darf Kreative Inhalte, Netzwerk-IP oder Computer-Code, die von vcmedia bereitgestellt werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von vcmedia nicht ändern, kopieren, entnehmen, verkaufen, wiederverwenden oder weitergeben. Der Publisher darf die Anzeigen von vcmedia nicht kopieren und sie direkt auf seiner Website darstellen, keinen Traffic auf eine andere Websites umleiten als denjenigen, die von vcmedia oder dem Werbetreibenden gelistet sind, oder die Nutzer auffordern, andere Anzeigen oder Angebote zu nutzen als diejenigen, die von vcmedia oder dem Werbetreibenden gelistet sind. Wenn der Publisher Inhalte von vcmedia ohne vorherige schriftliche Genehmigung kopiert oder ändert, führt dies dazu, dass keine Zahlung für die Kampagne erfolgt. In diesem Fall ist vcmedia zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Genehmigte Änderungen am vcmedia-Code oder Netzwerk-IP sind ausschließlich Eigentum von vcmedia.

(c)  Anforderungen. Der Publisher ist allein verantwortlich für (i) die Verwaltung seiner Werbeinhaltsausschlüsse auf der vcmedia-Plattform und (ii) die Platzierung von Anzeigen auf den Publisher-Medien. Anzeigen können nur auf genehmigten Websites platziert werden. Banner, Leaderboard, Skyscraper und Wide Skyscraper-Anzeigen müssen innerhalb von 600 Pixeln vom oberen Rand der Web-Seite (oberhalb der Bildlaufleiste/des Umbruchs) platziert werden. Pop-under oder In-Vue-Fenster von vcmedia können nicht von Websites aus geöffnet werden, die einschließlich vcmedias Pop-under oder In-Vue-Fenster mehr als insgesamt zwei Pop-Fenster öffnen. Skyscrapers oder Wide Skyscrapers und halbseitige Formate können nicht auf derselben Seite platziert werden. Textanzeigen sind auf insgesamt sieben Textlinks pro Seite beschränkt, in jeder Kombination von Einzel- und/oder Mehrfachlinks. Der Publisher wird keine Anzeigen in E-Mails, auf Blanko-Seiten, auf Seiten ohne Inhalte, übereinander, auf nicht genehmigten Websites platzieren, oder in einer Weise, durch die der Nutzer möglicherweise getäuscht wird. Anzeigen dürfen nicht in Foren, Chat-Räumen und sonstigen Einrichtungen platziert werden, bei denen der Publisher nicht die vollständige Kontrolle und/oder das Eigentumsrecht besitzt. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, den von vcmedia bereitgestellten vcmedia-Code zu verwenden, um eine Anzeige nicht häufiger als EINMAL pro Seitenaufruf zu zeigen. DIE PLATZIERUNG VON ANZEIGEN IN E-MAILS IST UNTERSAGT.

(d)  Default-Anzeigen. vcmedia weist darauf hin, dass vcmedia unter Umständen nicht in der Lage ist, die Anfragen, die bezüglich Werbung an ihre Server gesandt werden, zu 100 % mit bezahlten Anzeigen zu erfüllen. vcmedia stellt ausdrücklich aus diesem Grund freie, vom Publisher festgelegte Default-Weiterleitungen zur Verfügung. Vom Publisher festgelegte Default-Anzeigen müssen die Richtlinien für Inhalte erfüllen, die für alle vcmedia-Werbetreibenden umrissen sind (keine für Minderjährige ungeeigneten Inhalte etc.). Publisher, bei denen festgestellt wird, dass sie bestimmte Anzeigen verwenden, die die Beschränkungen dieses Vertrages hinsichtlich der Inhalte verletzen, werden aus dem vcmedia-Netzwerk ausgeschlossen. Wenn der Publisher sich entscheidet, keine Default-Weiterleitung anzugeben, wird vcmedia sogenannte "Haus-Banner" auf der Website des Publishers zeigen, wenn keine bezahlte Werbung zur Verfügung steht. vcmedia kann ebenfalls sogenannte "Haus-Banner" auf den Websites des Publishers zeigen, wenn dies aufgrund technischer Schwierigkeiten erforderlich ist. Sogenannte "Haus-Anzeigen" sind keine bezahlte Werbung. vcmedia garantiert unter keinen Umständen einen Prozentsatz bezahlter Werbung, die sie für eine Website zur Verfügung stellt.

4. Netzwerk-Qualität

vcmedia wird keine Aktivitäten dulden oder zulassen, die sie für schädlich oder potenziell ihren Ruf und/oder ihr Geschäft oder das ihrer Werbetreibenden schädigend hält. vcmedia beschäftigt Mitarbeiter , die ausschließlich die Websites der Publisher im vcmedia-Netzwerk überwachen, damit die Werbetreibenden die höchsten Qualitätsstandards erhalten. vcmedia hat außerdem ein modernes Anti-Betrugs-System entwickelt und prüft regelmäßig den Traffic des Publishers. Die Accounts von Publishern, die betrügerische Aktivitäten ausführen, wie etwa falsche Klicks, falsche Impressions und mit intensivierten Klicks, werden dauerhaft aus dem vcmedia-Netzwerk entfernt. .Publisher erhalten keine Vergütung für betrügerischen Traffic. vcmedia verfügt über technische Mittel, mit denen die meisten Betrugsformen binnen weniger Tage nach Aufnahme der Aktivität aufgedeckt werden. Alle Kreativen Inhalte müssen von einem Server oder Server-Standort von vcmedia geladen werden, oder aber durch einen von vcmedia zugelassenen, von einem Dritten gehosteten Server. Gespeicherte Bilder, die von einem anderen Ort geladen werden, zählen nicht für Statistiken oder Bezahlung.

5. Schutzrechte

(a)  Lizenzen. Zum vereinbarten Auszahlungspreis und unter der Voraussetzung, dass der Publisher alle Bestimmungen dieses Vertrages einhält, gewährt vcmedia dem Publisher hiermit ein nicht ausschließliches, beschränktes, widerrufliches Recht zur Nutzung, Ausführung und Darstellung der Netzwerk-IP. Das Recht dient ausschließlich dem Zweck, es dem Publisher zu ermöglichen, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Das Eigentum an allen Rechten und dem Eigentum an der Netzwerk-IP und allen damit verbundenen gewerblichen und sonstigen Schutzrechten irgendwelcher Art liegt weltweit bei vcmedia und/oder dem Werbetreibenden. Sofern nicht anders vereinbart, führt die Verwendung der Netzwerk-IP oder der damit erzielten Resultate durch den Publisher oder die Verbreitung oder Weitergabe von diesen Informationen zur fristlosen Kündigung des beschränkten Rechts des Publishers. Schadensersatzansprüche von vcmedia bleiben von einer Kündigung unberührt.

(b)  Eigentum an gewerblichen Schutzrechten. Vorbehaltlich der beschränkten Nutzungsrechte, die in diesem Vertrag vcmedia und dem Publisher gewährt werden, ist und bleibt jede Partei Eigentümer aller Rechte und des Eigentums an ihren Handelsnamen, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Darbietungsformen, Internet-Domainnamen, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und geschützter Technologie ("Geistiges Eigentum"). Dies gilt auch für Geistiges Eigentum, das zukünftig entwickelt oder genutzt wird. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, darf keine der Parteien das Geistige Eigentum der anderen Partei ohne deren ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nutzen, insbesondere verteilen, verkaufen, reproduzieren, veröffentlichen, darstellen, ausführen oder davon abgeleitete Werke erstellen.

(c)  Eigentum an Daten. Dem Publisher ist bekannt, dass sämtliche Daten, wie beispielsweise persönlich identifizierbare Angaben der Nutzer, die von vcmedia aus diesen Daten erstellt, zusammengestellt, ausgewertet und/oder abgeleitet hat, ausschließliches Eigentum des Werbetreibenden und/oder vcmedia sind und als Vertrauliche Informationen gemäß diesem Vertrag (s. unten Ziffer 13.) betrachtet werden. vcmedia und/oder ihre Werbetreibenden sind berechtigt, die Nutzer und/oder Daten zu vermarkten und weiterzuvermarkten, ohne weitergehende Verpflichtung gegenüber dem Publisher. Der Publisher darf solche Informationen oder Teile davon nicht nutzen, insbesondere nicht kopieren, davon abgeleitete Werke herstellen, sie an Dritte verkaufen, übertragen, vermieten, abtreten, weiterverteilen, offenlegen, verbreiten oder sonst in irgendeiner Weise verfügar machen.

6. Gewährleistung und Garantien

(a)  Verantwortung des Publishers. Der Publisher trägt die Verantwortung für die Methode zur Verbreitung der Anzeige vcmedia hat keinen Einfluss auf die Verbreitungsmethode und verlässt sich voll und ganz auf diese Gewährleistung des Publishers.

(b)  Gewährleistungen des Publishers. Der Publisher sichert zu, dass (i) er alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einhalten wird (z.B. die Gesetze zu unlauteren Geschäftspraktiken); (ii) er sich nicht an unzulässigem Verhalten beteiligen wird; (iii) er die gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie die Datenschutzrichtlinie von vcmedia in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten wird; (iv) er am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages mindestens 18 Jahre alt ist. Dem Publisher ist bekannt, dass die vcmedia keine spezifischen oder implizierten Zusagen bezüglich des Erfolgs von Kampagnen gibt.

7. Datenschutz

(a)  Verpflichtungen. Für vcmedia, ihre Tochtergesellschaften und ihre Werbetreibenden ist der Schutz der Privatsphäre der Verbraucher im Internet von überragender Bedeutung. vcmedia ist dem Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern, Kunden und Werbetreibenden verpflichtet und will ihren Teil dazu beitragen, die Integrität des Internets zu wahren. Der Publisher verpflichtet sich, sich bei der Erfüllung dieses Vertrags an die fairen Praktiken der Informationssammlung zu halten. Der Publisher wird die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten.

(b)  Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes. Der Publisher stellt auf seinen Websites eine leicht verständliche Datenschutzrichtlinie ein, welche (i) a) sämtliche einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bezüglich des Online-Datenschutzes, und b) die Richtlinien der 2008 Network Advertising Initiative, die noch ergänzt werden können, erfüllt; (ii) Art und Umfang der Sammlung und Verwendung von Informationen beschreibt, die der Publisher sammelt, und dem Nutzer eine Möglichkeit bietet, sich gegen diese Sammlung und Verwendung von Daten zu entscheiden; und (iii) einen im wesentlichen dem Folgenden ähnlichen Wortlaut enthält:

"Wir haben einen Vertrag mit der ValueClick International Ltd. zur Überwachung bestimmter Seiten unserer Website geschlossen, um Berichte über den Traffic auf der Website, Statistiken, "Click Throughs" bei Werbung und/oder sonstige Aktivitäten auf unserer Website zu erhalten. Sofern sie von uns dazu befugt ist, kann die ValueClick International Ltd. und seine Geschäftspartner Cookies, Web Beacons und/oder sonstige Überwachungstechnologie verwenden, um anonyme Statistiken über die Besucher unserer Website zusammenzustellen. Es werden keine persönlich identifizierbaren Informationen gesammelt oder an andere Parteien als den Werbetreibenden weitergegeben. Weitere Informationen darüber, wie Informationen von der ValueClick International Ltd. gesammelt und verwendet werden, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der ValueClick International Ltd., die unter www.valueclick.de eingesehen werden kann.”

(c)  Cookies. Dem Publisher ist bewusst, dass (i) Cookies wichtige Mittel zur Messung der Wirksamkeit von Werbung und zur Sicherstellung einer starken Online-Werbeindustrie sind und (ii) Anstrengungen erforderlich sind, um das Bewusstsein der Nutzer hinsichtlich der Verwendung von Cookies und ihrer Rolle bei der Bereitstellung freier Inhalte und sonstiger Vorteile für die Nutzer zu schärfen. Der Publisher wird wirtschaftlich sinnvolle und angemessene Schritte unternehmen, um das Bewusstsein der Nutzer im Hinblick auf Cookies und ähnliche Mittel, wie sie von der vcmedia benannt werden, zu fördern.

8. Zahlung

(a)  Vergütungssätze. vcmedia setzt die Vergütungssätze für Kampagnen auf Grundlage der Umstände des Einzelfalles fest. Die Vergütungssätze können je nach Marktbedingungen unterschiedlich ausfallen. Publisher werden bis zum Einundzwanzigsten (21.) des Folgemonats bezahlt, in dem der Verdienst angefallen ist. Der Publisher stellt vcmedia keine Rechnung; erstellte Rechnungen von Publishern werden vernichtet. Publisher werden auf Account Level bezahlt. Zahlung auf Account-Level bedeutet, dass Publisher, die mehrere URLs registriert haben, eine zusammengefasste Zahlung für alle URLs erhalten. Alle Accounts werden in Britischen Pfund, US-Dollar oder Euro ausgeglichen. Zahlungen werden erst ab einem Betrag von mindestens 25 Euro oder dem Gegenwert in Britischen Pfund oder Dollar vorgenommen ("Mindest-Auszahlungsbetrag"). Noch nicht ausgezahlter Verdienst wird in den nächsten Abrechnungszeitraum übernommen. Publisher-Konten, für die sechs (6) Monate lang keine Zahlung erfolgt ist, werden unverzüglich abgerechnet und aus dem vcmedia-Netzwerk entfernt. Voraussetzung für Zahlungen an den Publisher ist, dass dieser vcmedia vollständige Angaben zu seiner USt-Nummer macht. Zahlungen an Publisher werden einbehalten, bis die entsprechenden Steuerunterlagen bei vcmedia eingegangen sind. Wenn die erforderlichen Steuerunterlagen vcmedia nicht binnen drei Monaten ab dem Datum einer vorgesehenen Zahlung zugegangen sind, kann vcmedia eine angemessene monatliche Verwaltungsgebühr für die Kosten erheben, die vcmedia für die Einrichtung und Führung des Kontos des Publishers entstehen. Alle Zahlungen beruhen auf den von vcmedia festgelegten, gebuchten und geprüften Zahlen.

(b)  Vertragsbruch oder Betrug. Wenn der Publisher seiner Verantwortung nicht nachkommt oder sich weigert, diese zu erfüllen, oder eine betrügerische Handlung begeht, behält sich vcmedia das Recht vor, Zahlungen einzubehalten und entsprechende juristische Schritte einzuleiten. Dies gilt auch bei Klicks ohne verweisende URLs, außerordentlich hohe Zahlen an wiederholten Klicks oder Klicks von nicht genehmigten Root-URLs.

(c) Berechnung.  Die Berechnung des Verdienstes des Publishers erfolgt nach den Vorgaben von vcmedia für die jeweilige Kampagne. Falls der Publisher mit einer solchen Berechnung nicht einverstanden ist, hat er unverzüglich schriftlich Widerspruch bei vcmedia einzulegen und diesen zu begründen. vcmedia wird dann dem Publisher die Berechnung erläutern oder, falls vcmedia feststellt, dass die Berechnungen nicht korrekt sind, eine Anpassung gewähren. Falls keine Anpassung erforderlich ist, hat der Publisher vcmedia ihre angemessenen und üblichen Auslagen für die Beantwortung der Anfrage des Publishers zu ersetzen.

9. Referral-Programm

(a) Neue Website.  Wenn der Publisher mit Hilfe des Referrallinks eine neue Website an vcmedia verweist, erhält der verweisende Publisher fünf Prozent (5 %) der Beträge, die dem Publisher, auf den verwiesen wird, für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum, ab dem vcmedia den verwiesenen Publisher angenommen hat, gezahlt werden. Voraussetzung der Annahme des Publishers ist, dass die Website(s), auf die verwiesen wird, vom vcmedia-Netzwerk akzeptiert wird. Der Publisher darf nur maximal einen (1) Bannerlink und einen (1) Textlink auf jede Einzelseite seiner genehmigten Website (URL) platzieren. Referrallinks dürfen nicht in E-Mails platziert werden, die Mitteilungen enthalten oder mit denen Kunden angesprochen werden

(b)  Kein Erlös bei Verweis. Der Publisher erhält keine Erlöse für Verweise auf (i) bestehende oder bereits genehmigte Websites; (ii) Websites, die zuvor von vcmedia zurückgewiesen, verboten oder anderweitig ausgeschlossen worden sind; (iii) weitere Websites, die dem verweisenden Publisher gehören, mit ihm (mittelbar) verbunden sind und/oder von ihm betrieben werden; (iv) Websites, die in der Folge zurückgewiesen, verboten oder anderweitig aus dem vcmedia-Netzwerk ausgeschlossen werden; (v) betrügerische und/oder fragwürdige Aktivitäten. Publisher können nicht auf sich selbst als Publisher oder Werbetreibende verweisen, und Gruppen von Publishern können nicht auf einander verweisen.

(c)  Kündigung des Referral-Programms. vcmedia behält sich das Recht vor, das Referral-Programm für einen Publisher jederzeit und gleich aus welchem Grund zu beenden (Beispielsweise bei betrügerischen und/oder fragwürdigen Aktivitäten).

10. Freistellung

Der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für (i) die Website(s) des Publishers und deren Inhalte; (ii) Materialien, zu denen Nutzer per Link über die Website(s) des Publishers gelangen können; und/oder (iii) von dem Publisher durchgeführte Kampagnen. Der Publisher stellt vcmedia und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragten, Gesellschafter, verbundenen Unternehmen, Vertreter und Werbetreibenden (gemeinsam als "vcmedia-Parteien" bezeichnet) hinsichtlich sämtlicher Kosten die den vcmedia-Parteien aufgrund nicht vertragskonformer Handlungen des Publishers im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, frei.

11. Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung

(a)  Gewährleistungsausschluss. vcmedia erbringt alle Dienstleistungen "wie gesehen" und "wie verfügbar". vcmedia ist nicht verantwortlich für Verzögerungen aufgrund von Unfall, Krieg, höherer Gewalt, Embargo, Ausfall von Computersystemen oder sonstigen Umständen, die sich ihrem Einfluss entziehen.

(b)  Haftungsbeschränkung.

  • aa) Die Haftung von vcmedia für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für Schäden, die vcmedia vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, sowie - vorbehaltlich der Regelung unter nachfolgend bb) und cc) - für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch vcmedia beruhen.
  • bb) In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von vcmedia - mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - jedoch auf den vertragstypischen, für vcmedia bei Abschluss des Vertrages oder bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages ist.
  • cc) Ist der Publisher ein Kaufmann/Unternehmer, so ist der mit Schadensersatzansprüchen, die auf leichter Fahrlässigkeit von vcmedia gemäß vorstehenden Buchstaben aa) und bb) beruhen, ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch vcmedia oder deren Versicherer gerichtlich geltend macht.
  • dd) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in den Klauseln aa) bis cc) gelten auch für die Haftung von vcmedia für ihre Führungsorgane, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von vcmedia.
  • ee) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach gehaftet wird.

12. Laufzeit und Kündigung

(a)  Kündigung. Dieser Vertrag in seiner jeweils geltenden Fassung gilt für den Publisher, solange der Publisher Anzeigen für vcmedia verbreitet. vcmedia behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft von Publishern im vcmedia-Netzwerk jederzeit zu beenden. Der Publisher erhält im Falle einer Kündigung - vorbehaltlich etwaiger Gegenansprüche von vcmedia - lediglich die bis zur Kündigung erbrachten und für vcmedia verwertbaren Leistungen vergütet.

(b)  Vereinbarungen für die Zeit nach Vertragsbeendigung. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, bei Kündigung sämtliche vcmedia-Code und Netzwerk-IP, die dem Publisher von vcmedia zur Verfügung gestellt worden sind, von seinen Websites zu entfernen. Dem Publisher werden im nächsten vorgesehenen Zahlungszyklus nach der Kündigung alle berechtigten Zahlungsforderungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind, ausbezahlt. Wenn der Publisher den Mindest-Auszahlungsbetrag nicht erreicht hat, wird eine Verwaltungsgebühr für die Kosten in Rechnung gestellt, die vcmedia für die Einrichtung und Führung des Kontos des Publishers entstanden sind. Die Gebühr beläuft sich auf den eventuell auf dem Konto des Publishers verbleibenden Saldo. Bei Kündigung werden alle Verbindungen zu Verweisen dauerhaft abgeschaltet, und der Publisher erhält keine weiteren Verweisprovisionen aus diesem Vertrag, noch hat er Anspruch darauf.

13. Vertraulichkeit

Jede der Parteien erklärt ihr Einverständnis damit, der anderen Informationen zukommen lassen zu können, die für die offenlegende Partei oder einen Dritten vertraulich und geschützt sind, wie dies von der offenlegenden Partei angegeben wird, oder von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie vertraulich und geschützt sind ("Vertrauliche Informationen"). Die Kampagnensätze von vcmedia sind grundsätzlich vertraulich. Jede Partei darf vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht mit Informationen oder Materialien Dritter vermischt werden, und eventuelle Kopien sind streng zu überwachen. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, alle ihr wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in keinem Falle jedoch geringere Anstrengungen als für den Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen, um die Vertraulichkeit zu wahren und geschützte Interessen der offenlegenden Partei zu schützen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen (selbst wenn eine Partei diese als solche benennt), die: (i) ohne eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei der Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden; (ii) die die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhält, ohne Beschränkung der Nutzung oder Offenlegung und ohne Verletzung dieses Vertrages oder einer anderen Vereinbarung sowie ohne Kenntnis der empfangenden Partei von Verstößen gegen etwaige Treuepflichten; oder (iii) die empfangende Partei vor Abschluss dieses Vertrages in ihrem Besitz hatte. Bei Kündigung dieses Vertrages oder auf schriftliches Verlangen von vcmedia muss der Publisher alle von vcmedia im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Vertraulichen Informationen vernichten oder an vcmedia zurückgeben.

14. Vertragsstrafe

Verletzt der Publisher eine seiner Vertragspflichten nach diesem Vertrag schuldhaft, so ist er verpflichtet, vcmedia für jeden Verstoß eine von vcmedia festzusetzende, auch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt mindesten € 5.000,00. Weitergehende Ansprüche von vcmedia bleiben unberührt. Die Aufrechnung gegenüber einer verwirkten Vertragsstrafe ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.

15. Gesamte Vereinbarung, Änderungen

Dieser Vertrag, einschließlich Anhängen, Zusätzen, der Datenschutzrichtlinie von vcmedia (in ihrer jeweils geltenden Fassung, die durch Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrages wird), stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, eine "Durchklick"-Einverständniserklärung erfüllte die Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Ungeachtet des Vorstehenden hat vcmedia das Recht zur Änderung ("Änderung") dieses Vertrages, ganz oder teilweise, indem sie mit einer Frist von fünf (5) Tagen zum Wirksamwerden einer solchen Änderung einen überarbeiteten Vertrag in das einstellt. Die fortgesetzte Nutzung des vcmedia-Netzwerks durch den Publisher nach dem Wirksamwerden dieser Änderung gilt als Annahme des geänderten Vertrags durch den Publisher.

16. Mitteilungen

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, müssen beide Parteien alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag senden: (i) bei dem Publisher an die E-Mail- oder Postadresse, die im Account des Publishers angegeben ist (wirksam bei Versand, solange vcmedia keine Fehlermeldung bezüglich der Übermittlung der E-Mail erhält, bzw. fünf (5) Tage nach Aufgabe zur Post) und (ii) bei vcmedia an folgende Anschrift: ValueClick, Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching/München, und zwar per Einschreiben-Rückschein.

17. Abtretung

Ansprüche des Publishers aus diesem Vertrag dürfen nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von vcmedia abgetreten werden.

18. Marketing

Der Publisher wird ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von vcmedia keine Informationen bezüglich Kampagnen, Kreativer Inhalte oder der Beziehung des Publishers zur vcmedia oder ihren Kunden veröffentlichen. vcmedia kann für Werbezwecke auf ihre Arbeit für und ihre Beziehung zu dem Publisher Bezug nehmen. Ohne die gegenseitige Genehmigung von vcmedia und des Publishers werden keine Pressemitteilungen oder allgemeine Ankündigungen gegenüber der Öffentlichkeit herausgegeben.

19. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet, gleich aus welchem Grund, für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aus Gründen, die sich der zumutbaren Einflussnahme dieser Partei entziehen, wie beispielsweise Stromausfall, Ausfall von Internet-Serviceprovidern, Versäumnis aufgrund von Unterbrechungen im Internet (beispielsweise Angriffe zur Lahmlegung von Diensten), Aufstände, Unruhe, terroristische Akte, bewaffnete Konflikte, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Explosionen, Streiks und sonstige Ereignisse höherer Gewalt.

20. Fortbestehen, Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht. Die Parteien werden versuchen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem Vertrag. Entsprechendes gilt für eine Lücke in dem Vertrag. Unter keinen Umständen wird eine unwirksame oder fehlende Bestimmung durch Vertragsbedingungen des Publishers ersetzt.

21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des Un-Kaufrechts. Sofern der Publisher ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.


Begriffsbestimmungen

  • "Anzeige" oder "Kreativer Inhalt": die Grafik- oder Textdatei(en), die dem Publisher zur Vermarktung im Namen des Werbetreibenden und/oder der vcmedia zur Verfügung gestellt werden.
  • "Werbetreibender": die vcmedia und/oder der Werbetreibende oder die Werbeagentur, die der vcmedia Anzeigen zur Verwendung auf Websites des Publishers, wie in diesem Vertrag beschrieben, liefert.
  • "Genehmigte Websites": Domains und/oder spezifische Root-URLs des Publishers, die von der vcmedia genehmigt worden sind.
  • "vcmedia-Code": Pixel, geistiges Eigentum oder sonstiger Computer-Code, den die vcmedia zur Verwendung durch den Publisher bereitstellt.
  • "vcmedia-Netzwerk": die Gruppe der vcmedia verbundenen Websites Dritter, über die die vcmedia Anzeigen schalten kann.
  • "CPC": eine Kampagne, bei der der Publisher nach Cost Per Unique Click (Kosten pro Einzelklick), wie von der vcmedia gemessen, bezahlt wird.
  • "CPM": eine Kampagne, bei der der Publisher nach Cost Per Thousand Impressions (Kosten pro tausend Impressions), wie von der vcmedia gemessen, bezahlt wird.
  • "Klick oder Durchklicken": die Aktivierung eines Hyperlinks mit einer Maus oder einem anderen Eingabegerät. Das Durchklicken ist wesentlich für die Interaktivität der Online-Werbung.
  • "Durchklickrate" oder "CTR" (Click-Through Rate): das Verhältnis der aktivierten Anzeigen zur Gesamtzahl der gezeigten Anzeigen.
  • "Impressions": die Häufigkeit, mit der eine Anzeige für einen einzelnen Besucher der Website des Publishers oder anderer Medien geladen und von diesem empfangen wird, wie von der vcmedia gemessen.
  • "Intensivierter Traffic": eine Website, auf der Anzeigen platziert sind, bei denen Nutzer irgendeinen Anreiz haben, auf Anzeigen zu klicken.
  • "Netzwerk-IP": die Anzeigen, vcmedia-Code oder sonstiges geistiges Eigentum, die dem Publisher im Zusammenhang mit seiner Erfüllung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
  • "Unzulässiges Verhalten": ein Verhalten im Laufe der Erfüllung dieses Vertrages, das in Absatz 2 aufgeführt oder mit einem verbotenen Verhalten, das dort aufgeführt ist, in Zusammenhang steht.
  • "Publisher-Zulassungs-Email": eine E-Mail von der vcmedia, mit der eindeutig die Annahme des Antrags des Publishers für das Partner-Netzwerk erklärt wird und die außerdem weitere Anweisungen für den Publisher bezüglich der Teilnahme an dem vcmedia-Netzwerk enthält.
  • "Publisher-Medien": die Website, Suchmaschine oder sonstige elektronische Medien, auf denen der Publisher Anzeigen platziert.
  • "Einzelklick": die Häufigkeit, aufgezeichnet vom Server der vcmedia, mit der ein Nutzer, der die Medien des Publishers aufruft, die durch einen Cookie oder eine IP-Adresse identifiziert sind, auf einen Kreativen Inhalt klickt, wobei ein Klick auf einen speziellen Kreativen Inhalt durch einen bestimmten Nutzer jedoch nur einmal in 24 Stunden als Einzelklick gezählt wird.
  • "Nutzer": jede Person, die Publisher-Medien aufruft.
  • "Website": ein HTML-Dokument, das Informationen enthält und über das Internet zugänglich ist.