ValueClick MediaValueClick Media menu

 


« Home « Advertiser « AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ValueClick International Ltd. (nachfolgend "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ValueClick International Ltd. (nachfolgend auch "ValueClick") und dem jeweiligen Werbekunden für die Auslieferung oder Anzeige von Werbekampagnen und -promotions durch ValueClick für den Werbekunden. Entgegenstehenden Bedingungen des Werbekunden wird - auch soweit sie über den Regelungsinhalt dieser AGB hinausgehen - widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ValueClick ihnen schriftlich zustimmt.

1. Gegenstand:

Diese AGB regeln Verpflichtungen von ValueClick und des Werbekunden in Bezug auf die Auslieferung oder Anzeige von Werbekampagnen und -promotions durch ValueClick im Namen des Werbekunden (im weiteren "Kampagnen" genannt). Jeder vom Werbekunden eingereichte Auftrag unterliegt diesen AGB. Die Einreichung eines unterschriebenen Auftrags durch den Werbekunden bei ValueClick wird als Annahme aller Gebühren und Geschäftsbedingungen ausgelegt, zu denen die Werbung zu diesem Zeitpunkt verkauft wird. Die angegebenen Preise gelten längstens 14 (vierzehn) Tage ab Bekanntgabe. Dies gilt nicht, sofern sich die Parteien im Einzelfall über die Geltung der Preise für die Dauer des maßgeblichen Vertrages verständigt haben.

ValueClick wird sich bemühen, die geplanten Lieferzeitpunkte und Online-Termine einzuhalten. Sie kann aber nicht garantieren, dass vereinbarte Liefertermine eingehalten werden. Vereinbarte Liefertermine sind damit grundsätzlich unverbindlich, sofern die Parteien nicht etwas abweichendes im Einzelfall vereinbaren.

2. Kampagnen der Werbekunden:

(a)  Der Werbekunde wird ValueClick das gesamte für die Vermarktung der Kampagne notwendige gestalterische und inhaltliche Material (im weiteren "Material" genannt) zur Verfügung stellen, insbesondere: Banner, Sprachangaben/Text für Werbe-Email-Inhalte, Link, Schlüsselwörter (Keywords) sowie bei Bedarf andere gestalterische Inhalte, insbesondere zur Verwendung alternativer textbasierender Gestaltung. Sofern und soweit ValueClick bei der Entwicklung der Kampagne mithilft, beschränkt sich dies auf eine Unterstützung in gestalterischen Fragen. Der Werbekunde ist für die inhaltliche Aussage einer jeden Werbung verantwortlich.

(b)  Der Werbekunde ist verpflichtet, das ordnungsgemäße Funktionieren des gesamten, ValueClick zur Verfügung gestellten Materials innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Beginn der Kampagne zu bestätigen. Sofern innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung erfolgt, geht ValueClick davon aus, dass das Material einwandfrei funktioniert und der Werbekunde damit einverstanden ist, für jedes Anzeigen der Werbung sowie alle Klicks bzw. Leads zu bezahlen, die sich nach Berechnung von ValueClick aus dem Material ableiten lassen. Sämtliche Probleme mit dem Material müssen unverzüglich dem für den Werbekunden zuständigen Kundenbetreuer von ValueClick mitgeteilt werden. ValueClick haftet nicht für Fehler bei der Positionierung und/oder Platzierung des Materials sowie jedwede typografischen Fehler. Dem Werbekunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass ValueClick, sofern vom Werbekunden erwünscht, jedwede Teile des Materials für und im Auftrage des Werbekunden nur aus Gefälligkeit und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzieht. In solchen Fällen trägt weiterhin der Werbekunde die volle Verantwortung für alle Kampagnen, die für ihn oder in seinem Namen ausgeliefert werden, auch für jedwede Irrtümer seitens ValueClick, einschließlich des Zurückziehens von falschen oder fehlerhaftem Material. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse für ValueClick greifen lediglich dann nicht, wenn ValueClick vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

(c)  Der Werbekunde ist damit einverstanden, dass ValueClick Änderungen am Material zwecks Anpassung an das Auslieferungsmedium vornimmt. ValueClick kann nach eigenem Ermessen Datum und Uhrzeit der Kampagne abändern, sofern das Material oder verlinkende URLs nicht pünktlich geliefert werden oder es zu Verzögerungen aufgrund von Werbedarbietungen Dritter, Bestandsfluktuation oder anderer Umstände kommt, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

(d)  Der Werbekunde gewährt hiermit ValueClick und deren Subunternehmern das einfache, weltweite, gebührenfreie, widerrufbare Benutzungsrecht an dem Material zur Vermarktung, Darstellung, Aufführung, Vervielfältigung, Übermittlung, Verbreitung und Bewerbung der Kampagne(n).

(e)  Dem Werbekunden ist bekannt, dass ValueClick trotz sorgfältiger Prüfung nicht alle Anbieter-Websites auf die Inhalte hin überwachen kann. Sofern der Werbekunde nach Treu und Glauben feststellt und hinreichend nachweisen kann, dass die Platzierung jedweder Kampagne durch ValueClick dem Firmenwert oder dem Ansehen des Werbekunden schadet, diesen verunglimpft oder in Verruf bringt, so muss ValueClick sich nach Inkenntnissetzung durch den Werbekunden in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen bemühen, die betroffene Kampagne umgehend einzustellen bzw. zu entfernen. Sollte ValueClick allerdings begründet der Meinung sein, dass die Einstellung bzw.das Entfernen der Kampagne von einer Website sich wesentlich auf ihre Fähigkeit auswirkt, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann ValueClick die Einstellung respektive das Entfernen mit der Bedingung verknüpfen, dass der Werbekunde die Dauer der Kampagne verlängert oder ValueClick in anderer Weise entgegenkommt.

(f)  ValueClick behält sich das Recht vor, jedwede Kampagne auszusetzen, die die Erwartungen von ValueClick in Bezug auf Leistung, betriebliche Erfordernisse oder aus jedwedem anderen Grund nicht erfüllt und dies dem Werbekunden bekanntzugeben. Nach Bekanntgabe kann ValueClick die Kampagne für höchstens 5 (fünf) Werktage aussetzen, während dieser Zeit werden der Werbekunde und ValueClick sich gemeinsam bemühen, die Beanstandungen von ValueClick zu klären und Abhilfe zu schaffen, insbesondere durch das Ausprobieren neuen Materials bzw. anderer Anzeigefrequenzen. ValueClick wird ohne Freigabe durch den Werbekunden keinerlei Veränderungen an den ursprünglichen Vorgaben des Vertrages oder des Materials vornehmen. Sofern ValueClick während oder nach der Unterbrechung feststellen muss, dass die Kampagne die minimalen Leistungserwartungen oder betrieblichen Erfordernisse nicht erfüllt bzw. erfüllen wird, behält sich ValueClick das Recht vor, die Kampagne des Werbekunden 24 (vierundzwanzig) Stunden nach schriftlicher Ankündigung an den Werbekunden endgültig abzubrechen. Werbekunden, die im Voraus bezahlt haben, erhalten von ValueClick eine Gutschrift über den nicht verbrauchten Anteil der Vorauszahlung (d.h. gesamte Vorauszahlung minus Kosten des bereits Gelieferten). Sollte die Geschäftsbeziehung der Parteien mit dem Abbruch der Kampagne beendet werden, kann der Werbekunde die Rückzahlung nicht verbrauchter Vorschüsse verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Werbekunde den Abbruch der Kampagne zu vertreten hat.

(g)  Jedwede Werbe- und Vermarktungsrechte bzgl. der Kampagnen, die dem Werbekunden in diesen AGB oder aufgrund individueller Absprache nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ValueClick vorbehalten. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten behält sich ValueClick ausdrücklich das Recht vor: (i) jedwede Werbeanfrage abzulehnen, jegliche Kampagne abzubrechen, oder jegliche Kampagnen abzuändern, die nicht den vertraglich vereinbarten wesentlichen Details, Anweisungen, Methoden und Leitlinien entsprechen; (ii) jedwedes Material abzulehnen, das nicht 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Starttermin ValueClick zugeht; (iii) den Einsatz jedweder Kampagne abzulehnen oder abzubrechen, die ValueClick nach begründetem Ermessen als unpassend erachtet; (iv) jederzeit die Veröffentlichung oder Übermittlung jedweder Abbildungen, Fotografien oder Darstellungen aus welchem Grund auch immer abzulehnen einschließlich solcher, die ValueClick nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere als Verletzung der Privatsphäre ansieht oder als entwürdigend, beleidigend, ungesetzlich, vulgär, obszön oder pornografisch erachtet, die der Verspottung oder Herabsetzung dienen, die geschmacklos sind oder nach pflichtgemäßem Ermessen die Verletzung einer Marke, einer Handelsbezeichnung oder eines Urheberrechts anderer darstellen; (v) jedwede Werbeanfrage abzulehnen bzw. jedwede Kampagne abzubrechen, die auf einem Netzwerk gehostet wird oder gehostet werden kann, das in direkter oder indirekter Konkurrenz zu den von ValueClick angebotenen Leistungen steht; (vi) jedwede Kampagne abzulehnen oder abzubrechen, die den Internetverkehr zu einer anderen als der im Vertrag ausdrücklich bezeichneten Website umleitet; oder (viii) jedwede Kampagne abzulehnen oder abzubrechen, die offenkundig den Verbraucher auffordert andere bzw. zusätzliche Angebote als die im Vertrag ausdrücklich bezeichneten zu nutzen. Alle Kampagnen unterliegen Kapazitätsbeschränkungen aufgrund von Software, Hardware, Bandbreite, Verfügbarkeit des Inventars, Zahlungsbedingungen, Bonität, kreativer Leistung und Beschränkungen der Marktpreisbildung. Jedwede von ValueClick abgelehnte Kampagne kann vom Werbekunden ausgetauscht werden vorausgesetzt, dass jegliches Ersatzmaterial schriftlich vorliegt und entsprechendes Material beiliegt, das die zu ersetzende Kampagne eindeutig bezeichnet. ValueClick wird den Werbekunden über die Ablehnung oder den Abbruch einer Kampagne in Kenntnis setzen. Sie haftet dem Werbekunden nicht für eine Ablehnung oder einen Abbruch einer Kampagne. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ValueClick vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

3. Darstellung/Web-basierte Werbung:

a)  Der Werbekunde erkennt an, dass, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ValueClick die Kampagne hosten und die Tracking Software oder eine vergleichbare Nachverfolgungslösung zur Verfügung stellen wird. Die Trackingzählung soll sämtlichen Zwecken des Vertrages dienen. ValueClick hat das Recht, Pixel auf der Website des Werbekunden zu platzieren, um die Aktivität der Internetseite zu messen, Anwenderreaktionen auf die Kampagne zu verfolgen bzw. zu messen und/oder geschätzte Live-Statistiken für Unternehmen, die mit ValueClick analog § 15 Aktiengesetz verbunden sind (nachfolgend auch "verbundene Unternehmen"), zur Verfügung zu stellen. ValueClick wird jedwede Werbung oder Werbedarbietung erst zur Verfügung stellen, wenn sichergestellt ist, dass den Leistungsdaten des Trackingsystems und dessen Auslieferungsmethode angemessen entsprochen wird. Generierte Daten gehören den Parteien gemeinsam. Sollte der Werbekunde ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von ValueClick im Laufe der Kampagne Pixel entfernen oder manipulieren, kann ValueClick die Leistung aussetzen wohingegen der Werbekunde sich verpflichtet, ValueClick für den Zeitraum, in dem Pixel fehlten oder manipuliert waren, zu entschädigen. Die Entschädigung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen, täglichen Konversionsmessungen (unter Verwendung von Tages-Click-Raten bzw. der Konversion von 7 (sieben) Tagen bevor Pixel entfernt oder manipuliert wurden) zuzüglich 15% (fünfzehn Prozent) Standard-CPA-Satz (CPA (Cost Per Action), also Kosten bzw. Einnahmen pro Aktion, z.B. Klick). Der Werbekunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden von ValueClick geringer ist. ValueClick wiederum bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ihr Schaden höher ist und diesen Schaden geltend zu machen.

(b)  Im Falle einer zu geringen Darstellungs- oder Klickrate ab dem Zeitpunkt des Stopps, darf ValueClick Ausgleichs-Darstellungen/ -klicks anbieten, solange bis die Zahl der Darstellungen bzw. der Klickrate wieder den vertraglich festgelegten Wert erreicht. Weitergehende Ansprüche des Werbekunden bestehen nicht, es sei denn, ValueClick handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

(c)  Sofern das Trackingsystem des Werbekunden angewandt wird, stellt dieser ValueClick einen Login zur Verfügung, sodass diese jeweils täglich und am Monatsende die Auswertungsberichte abrufen kann, die die exakten Zahlen der gelieferten Volumina (je nach Art der Kampagne: AdImpressions, Clicks, Actions) widerspiegeln. ValueClick wird nach begründetem Ermessen und im Einvernehmen mit dem Werbekunden die Ausgestaltung der besagten Berichte festlegen. Sämtliche Auslieferungsmengen und -vereinbarungen unterliegen einer 10%igen (zehnprozentigen) Mehr- bzw. Unterlieferungstoleranz, wobei der Werbekunde die Kosten für eine jedwede Mehrlieferung im genannten Toleranzbereich trägt.

4. Kampagnen zur Entwicklung von Kontakten [Leads]

(a)  Der Werbekunde ist in sämtlichen Kampagnen zur Kontaktentwicklung dafür verantwortlich, dass die gelieferten Datenfelder mit den nummerierten Datenfeldern im fraglichen Vertrag übereinstimmen. Der Werbekunde ist verpflichtet, ValueClick jedwede Unstimmigkeit in Bezug auf derartige Kampagnen zur Kontaktentwicklung innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Auftreten mitzuteilen. ValueClick haftet nicht für Unstimmigkeiten, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden. Der Werbekunde verzichtet auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Anfechtungsabsichten bezüglich der Zahlung an ValueClick aufgrund jedweder Unstimmigkeit, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wird. Sämtliche Unstimmigkeiten müssen dem Kundenbetreuer von ValueClick schriftlich mitgeteilt werden. Falls der Werbekunde eine Gutschrift für fehlerhafte/unvollständige Daten wünscht, die ValueClick dem Werbekunden für eine Kampagne zur Verfügung gestellt hat, erklärt sich ValueClick bereit, die strittigen Daten zu prüfen. ValueClick wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um bei bestätigter Unvollständigkeit der Daten eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Werbekunde stimmt zu, ValueClick Beweise für den Server Bounce, also die Zurückweisung der Antwort durch den Server, für jedwede strittigen Kontakte/Leads zur Verfügung zu stellen. ValueClick wird keinesfalls mehr als 10% (zehn Prozent) der gesamten Anzahl der dem Werbekunden für die Kampagne zur Verfügung gestellten Kontakte gutschreiben. Für den Fall, dass die Website des Werbekunden an einem beliebigen Tag länger als 20 Minuten ausfällt und ValueClick hierüber nicht vorab unterrichtet worden ist ("Ausfallzeiten"), muss der Werbekunde den CPA (Cost Per Action) Standardsatz für sämtliche Ausfallzeiten zahlen. Dem Werbekunden bleibt es jedoch unbenommen, ValueClick nachzuweisen, dass ihr tatsächlicher Schaden bzgl. der Ausfallzeiten geringer ist. Ebenso ist aber auch ValueClick berechtigt, nachzuweisen, dass ihr Schaden höher ist.

(b)  Für Kampagnen, bei denen die Bestätigung des Endkunden erst nach dem Kontakterfassungstermin liegt, werden die in dieser Kampagne erzeugten Kontakte noch für 10 (zehn) Tage nach dem Beendigungszeitpunkt an den Werbekunden verschickt. Diese während der Laufzeit der Kampagne entstandenen Kontakte sind Teil der Kampagne und werden dementsprechend berechnet.

(c)  Sollte der Werbekunde irgendwelche Daten/Kontakte nutzen, die von ihm bestritten oder abgelehnt wurden, muss der Werbekunde ebenfalls die Gebühr for derartige Kontakte bezahlen. ValueClick ist berechtigt, dem Werbekunden zur Verfügung gestellte Daten/Kontakte mit fiktiven Testnamen (die den Bestätigungsprozess nicht durchlaufen) zu "bestücken", um die Befolgung dieser Bestimmung zu überprüfen.

(d)  Der Werbekunde erkennt an, dass die gekauften Daten von Personen stammen, die beim Besuch einer Website von ValueClick oder der Website eines Vertragspartners von ValueClick Interesse am Werbekunden gezeigt haben, und dass der Werbekunde diesen Personen solange seine Produkte und Dienstleistungen anbieten darf, wie diese sich nicht abmelden oder anderweitig den Wunsch bekunden, derartige Mitteilungen nicht länger zu erhalten. Des Weiteren erkennt der Werbekunde an, dass Personen, die sich beim Werbekunden angemeldet oder eingetragen haben, sich ebenfalls entschieden haben können, sich bei ValueClick und/oder deren verbundenen Unternehmen anzumelden sowie bei weiteren Werbekunden. Aus diesem Grund erklärt sich der Werbekunde damit einverstanden, dass sich ValueClick alle Rechte der Vermarktung und Kommunikation mit derartigen Personen - auch über die angegliederten Websites von ValueClick - vorbehält.

5. E-Mail-Marketing

Jede Kampagne, die per Email verbreitet wird, enthält die Postanschrift des Werbekunden und einen funktionsfähigen Abmeldemechanismus,der, sofern vom Anwender aktiviert, dessen E-Mail-Adresse vollständig und dauerhaft aus der Datenbank des Werbekunden entfernt, sowie - sofern verfügbar - eine eindeutige, nicht irreführende und akkurate "Betreff-Zeile" und/oder "Von-Zeile". Der Werbekunde wird eine Master Suppression List unterhalten, in der die E-Mail-Adressen aller Anwender gespeichert sind, die den Abmelde-Link des Werbekunden aktiviert haben oder in anderer Weise darum gebeten haben, aus der E-Mail-Liste des Werbekunden gestrichen zu werden. Der Werbekunde wird ValueClick diese Master Suppression List im Wochenrhythmus (oder in kürzeren Abständen, je nachdem was ValueClick als notwendig erachtet, um geltendem Recht zu genügen) zur Verfügung stellen, und zwar in einem von ValueClick vorgegeben Format, so dass ValueClick und die mit ihr verbundenen Unternehmen ihre eigene Master Suppression List mit der des Werbekunden abgleichen können.

6. Rechnungsstellung

(a)  Sämtliche Zahlungen sind vorab zu leisten, es sei denn ein Kredit ist genehmigt. Sofern der Werbekunde im Voraus zahlen muss, ist ValueClick nicht verpflichtet, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen bevor die Zahlung bei ihr eingegangen ist. Ist ein Kredit genehmigt, so beträgt die Zahlungsfrist 14 (vierzehn) Tage netto vom Zugang der Rechnung an (diese kann per Email und/oder Post versendet werden). Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der bei Vertragsschluss geltenden Mehrwertsteuer.

(b)  Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen dem Werbekunden und ValueClick hinsichtlich fälliger Beträge, stimmt der Werbekunde zu, dass der Stand der Trackingzählung von ValueClick maßgeblich ist. Dem Werbekunden ist bekannt und er stimmt zu, dass auf keinen Fall und unter keinen Umständen Daten, die von einem Vertreter von ValueClick zur Verfügung gestellt werden, in irgendeiner Weise verbindliche Schlussabrechnungszahlen darstellen. Verbindlich sind ausschließlich Rechnungen, die ValueClick direkt an den Werbekunden verschickt. Legt der Werbekunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Rechnung Widerspruch gegen die Richtigkeit der Rechnung unter Angabe einer schriftlichen Begründung ein, so gilt die Rechnung als von dem Werbekunden anerkannt. Auf diese Folge wird ValueClick den Kunden in ihren jeweiligen Rechnungen schriftlich hinweisen.

(c)  Gerät der Werbekunde schuldhaft in Verzug, so hat er ValueClick für jeden Tage des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% des geschuldeten Betrages (ohne Mehrwertsteuer), maximal 5% des geschuldeten Betrages (ohne Mehrwertsteuer) zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von ValueClick bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 9,5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszins an. Dem Werbekunden wird für aufgrund unzureichender Deckung zurückgewiesene Scheckzahlung ein Betrag von € 50 in Rechnung gestellt. Dem Werbekunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden ValueClick bei zurückgewiesenen Scheckzahlungen geringer ist.

(d)  Eine Aufrechnung des Werbekunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Werbekunden. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Diese Regelung findet auch bei der Geltendmachung von Vertragsverletzungen Anwendung.

7. Zusicherungen des Werbekunden

(a)  Der Werbekunde erklärt und garantiert: (i) dass er über alle notwendigen Rechte verfügt, um die Nutzung des Materials zu erlauben, das er ValueClick gemäß diesen AGB zur Verfügung stellt bzw. stellen läßt; (ii) dass die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung oder Darstellung jedweden Materials auf den Anwender verlinkt wird, oder jedwede Produkte bzw. Dienstleistungen, die dem Anwender als Material bereitgestellt werden, (A) nicht gegen geltendes Recht, sei es nationales Recht oder EU-Recht verstoßen, weder strafrechtliche noch zivilrechtliche Haftung zur Folge haben oder in irgendeiner Weise gegen Urheberrechte, Patente, Schutz- oder Dienstleistungsmarken, Rechte des Geschäftsgeheimnisses oder sonstige Rechte Dritter verstoßen, wie z. B. dem Persönlichkeitsrecht, dem Eigentumsrecht oder dem Recht auf Privatsphäre;(B) weder Computerviren noch andere obszöne, ausfällige, gewalttätige, engstirnige, Hass orientierte, Cracking-, Hacking- oder Warez-Inhalte oder diesbezügliches Verhalten beinhalten, verbreiten oder in sonst einer Form begünstigen, oder (C) zu irgendeinem Verhalten ermuntern, das ein rechtswidriges oder anstößiges Verhalten darstellen würde; (iii) dass alle im Rahmen der Kampagne gemachten Behauptungen begründet sind und der Werbekunde über angemessenes Belegmaterial verfügt, um derartige Behauptungen zu untermauern und alle in den Kampagnen gemachten Zusagen zu erfüllen; (iv) dass die Landing Page für jede der Kampagnen (d.h., die Internetseite des Werbekunden, zu welcher der Endkunde im Rahmen einer Kampagne geleitet wird, wenn er [der Endkunde] ein Anmeldeformular ausfüllt etc. ) einen deutlich erkennbaren Link zu den Datenschutzrichtlinien des Werbekunden enthält, die mindestens folgende Information enthalten müssen: Ausreichende Bekanntmachung, Offenlegung und Auswahlmöglichkeit für den Endkunden bezüglich der Verwendung, des Einsammelns, der Offenlegung und Sicherheit der persönlichen Daten; (v) dass alle Daten des Endkunden, die in Übereinstimmung mit diesen AGB gesammelt werden, nur zu gesetzmäßigen Zwecken verwendet werden; (vi) dass alle Kampagnen die in Übereinstimmung mit diesen AGB ausgeliefert werden, den Grundsätzen der Network Advertising Initiative entsprechen, soweit diese anwendbar sind, und die von Zeit zu Zeit angepasst werden können; (vii) dass keine Kampagne an Kinder unter 13 (dreizehn) gerichtet ist und/oder Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die Minderjährige weder erwerben, besitzen oder in sonst einer Form nutzen dürfen und (viii), dass er vor dem Herunterladen jedweden Computerprogramms auf den Computer eines Einzelnen, insbesondere auf solche Programme, die gemeinhin als Adware oder Spyware bezeichnet werden, mit Ausnahme von Cookies (sofern Cookies in der Datenschutzrichtlinie des Werbekunden offengelegt sind), den Einzelnen entsprechend informiert und die ausdrückliche Einwilligung des Einzelnen einholt.

(b)  Der Werbekunde wird ValueClick, deren Subunternehmer und Anbieter von Listen und entsprechend die mit ValueClick verbundenen Unternehmen sowie die jeweiligen Mitarbeiter, Vorstände/Geschäftsführer und Bevollmächtigten freihalten von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang stehen mit jeder Art von Behauptungen, Ansprüchen, Klagen, Klagegründen, Prozessen, Schadenersatz, Haftung, Schuldverhältnissen, Gebühren und Auslagen und die auf einer Verletzung des jeweiligen Vertrages durch den Werbekunden beruhen.

8. Sach- und Rechtsmängel und Haftung

(a)  Sach- und Rechtsmängel

(1)  Die von ValueClick zur Verfügung gestellte Werbedienstleistung, deren Nutzung und die Ergebnisse dieser Nutzung werden "wie besehen" und "nach Verfügbarkeit" angeboten.

ValueClick haftet nicht in Bezug auf

  • Umrechnungskurse
  • Ausgleich der Kundenkonten
  • Antwortquoten oder Konversionsraten (die umwandlung von antworten in verkäufe
  • das Profil oder die demografische Eigenschaften eines Befragten
  • die Gestaltung der Farben, Texte, Abbildungen oder dem Screen-Design.

Sämtliche Aufträge stehen unter dem Vorbehalt, dass es ValueClick gelingt, den erforderlichen Onlinezugang zu erhalten.

(2)  Entsprechen die von ValueClick erbrachten Leistungen nicht den vertraglichen Vorgaben, hat der Werbekunde dies ValueClick unverzüglich schriftlich oder in Textform (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung ValueClick schriftlich oder in Textform (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Eine Mitteilung ist unverzüglich, sofern sie innerhalb von zwei Werktagen (München; der Samstag ist kein Werktag) nach Auftreten bzw. bei verdeckten Mängeln nach Entdeckung erfolgt. Erfolgt eine Mitteilung nicht unverzüglich, so verliert der Werbekunde seine Mängelansprüche. Mängelansprüche des Werbekunden beschränken sich grundsätzlich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch. Das Wahlrecht liegt bei ValueClick. ValueClick ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. ValueClick hat jedoch höchstens drei Versuche. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Werbekunde nach seiner Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung der jeweiligen betroffenen Kampagne oder Herabsetzung der Vergütung für die betroffene Kampagne. Ist diese Beschränkung dem Werbekunden aufgrund der Natur der Sache nicht zumutbar, so kann der Werbekunde von dem Vertrag zurücktreten. Falls die spezifizierten Leistungsmengen nicht erreicht werden, hat der Werbekunde nach Fehlschlagen der Mängelbeseitigung lediglich Anspruch auf angemessene Minderung.

(3)  Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit. Sie bestehen weiter nicht, wenn ein Fehler von dem Werbekunden zu vertreten ist oder auf die von dem Werbekunden verwendete Technologie zurückzuführen ist.

(4)  Dem Werbekunden ist bekannt, dass von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten an dem Server von ValueClick erforderlich sind. Diese Wartungsarbeiten stellen keinen Mangel dar, wenn sie durch ValueClick mit einem Vorlauf von mindestens drei Kalendertagen angekündigt wurden und nicht mehr als vier Stunden pro sieben Kalendertage betragen.

(5)  Etwaige öffentliche Werbeaussagen von Dritten oder von ValueClick sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsspezifikation, es sei denn, ValueClick trifft eine entsprechende Vereinbarung mit dem Werbekunden. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, müssen die von ValueClick bereitgestellten Leistungen nur den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

(6)  ValueClick versichert, dass sie sich keiner Verletzung von Rechten Dritter durch die Werbedienstleistung bewusst ist. Ansprüche gegen ValueClick wegen Rechten Dritter verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Werbekunde von der Rechtsverletzung - z. B. durch einen entsprechenden Hinweis Dritter - Kenntnis erhalten hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(7)  Sach- und Rechtsmängelansprüche für von ValueClick nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Leistungen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der entsprechenden Leistungen.

(8)  Die in Abs. (7) genannten Verjährungsfristen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ValueClick, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Mängelansprüche für erbrachte Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen verjähren in drei Monaten nach Abschluss der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der ursprünglichen Frist.

(10)  Für Schadensersatzansprüche des Werbekunden gelten im Übrigen die Regelungen in (b) (Haftung).

(b)  Haftung

(b)  Haftung von ValueClick und des Werbekunden

(1)  ValueClick stellt dem Werbekunden lediglich die Werbedienstleistung zur Verfügung. ValueClick haftet danach nicht für die Inhalte, die der Werbekunde mit Hilfe der Werbedienstleistung verbreitet. Dieser Haftungsausschluss gilt lediglich in den Fällen nicht, in denen ValueClick grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

(2)  Unbeschadet der Regelung in Abs. (1) haftet ValueClick nicht für Schäden aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser Ausschluss greift nicht

  • für Schäden, die ValueClick vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat
  • in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, und - vorbehaltlich der Regelung in nachfolgend Abs. (3) - für Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch ValueClick beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages bzw. der jeweiligen Kampagne sind.

(3)  In Fällen, in denen ValueClick leicht fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, ist die Haftung von ValueClick - mit Ausnahme von Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - beschränkt auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. des Pflichtverstoßes vorhersehbaren Schaden. Der Höchstbetrag der Haftung beträgt jedoch € 100.000,00 pro Vertragsjahr und Ereignis- oder Schadensfall, der auf der Verletzung von Eigentum beruht bzw. € 200.000,00 für sämtliche derartige Schadensfälle, deren Entstehungsgrund jeweils in ein Vertragsjahr fällt. Der Höchstbetrag für Vermögensschäden beträgt € 200.000,00 für sämtliche Schadensfälle, deren Entstehungsgrund jeweils in ein Vertragsjahr fällt. Eine Erhöhung der Haftung ist möglich durch Abschluss einer Versicherung; hierzu hat sich der Werbekunde zu verpflichten, die Kosten einer gesonderten Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

(4)  Schadensersatzforderungen gegen ValueClick wegen leichter Fahrlässigkeit gem. Abs. (2) und (3) sind ausgeschlossen, falls sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zurückweisung des Verlangens durch ValueClick oder durch deren Versicherer von dem Werbekunden gerichtlich geltend gemacht werden.

(5)  Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gem. Abs. (1) bis (4) gelten auch für die Haftung von ValueClick für ihre gesetzlichen Organe und Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für deren persönliche Haftung.

(6)  Schadensersatzforderungen des Werbekunden verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Werbekunde von seinem Anspruch oder Recht Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die vorstehende Verjährung gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine kürzere Ausschluss- oder Verjährungsfrist gilt.

(7)  ValueClick ist nicht haftbar für Ereignisse, die jenseits ihrer zurechenbaren Beeinflussbarkeit liegen (höhere Gewalt). Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei der Unterbrechung der elektrischen Versorgung, Versagen von Internetserviceprovidern oder Onlinediensten, Streiks oder anderen Formen des Arbeitskampfes, Viren im Internet, Aufständen, Revolten, Kriegen, Feuer, Überflutungen, Erdbeben, Explosionen sowie vergleichbaren Ereignissen. Dies gilt auch dann, wenn eines der vorstehenden Ereignisse bei einem Subunternehmer von ValueClick vorliegt. ValueClick hat das Recht, einen Vertrag zu kündigen, falls ein Fall höherer Gewalt länger als zehn Tage andauert. Liegt ein Fall höherer Gewalt vor, sind Schadensersatzansprüche der Parteien ausgeschlossen.

(8)  Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gem. Absätzen (1) bis (7) gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Kündigung

(a)  Der Werbekunde kann den jeweiligen Vertrag für eine Kampagne vor Kampagnenstart grundsätzlich jederzeit kündigen. Im Falle einer Kündigung zwischen 14 (vierzehn) und 6 (sechs) Tagen vor Kampagnenstart hat der Werbekunde 50 % Prozent des Auftragswertes gemäß Vertrag zu bezahlen. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt vor Kampagnenstart hat der Werbekunde den vollen Auftragswert zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von ValueClick bleiben unberührt. Dem Werbekunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ValueClick geringere Aufwendungen als der vereinbarte Auftragswert entstanden sind.

(b)  Verträge für bereits begonnene Kampagnen kann der Werbekunde grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Werbekunde kann eine bereits begonnene Display/Web-Based Advertising Kampagne mit einer Frist von 2 Werktagen (München; der Samstag ist kein Werktag)) kündigen. Bereits begonnene Lead-Kampagnen kann der Werbekunde mit einer Frist von 7 Werktagen (München; der Samstag ist kein Werktag)) kündigen. Im Falle einer Kündigung hat der Werbekunde ValueClick die jeweils vereinbarte Vergütung für die Kampagne zu zahlen. ValueClick bleibt es unbenommen, dem Werbekunden nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten/Schäden von ValueClick höher sind (z. B. aufgrund von Gebühren, die vor dem Kündigungszeitpunkt angefallen sind; eines höheren vertraglich vereinbarten Mindestauftragswert; von Verpflichtungen aus einem Vertrag, dessen Abwicklung bereits begonnen hat aber vertragsgemäß noch nicht beendet ist). Umgekehrt bleibt es dem Werbekunden unbenommen, nachzuweisen, dass die ValueClick entstandenen Kosten/Schäden geringer ausfallen. Der von dem Werbekunden zu erstattende Betrag ist 15 (fünfzehn) Tage nach Zugang der Vertragskündigung fällig.

(c)  ValueClick ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Werbekunden sind ausgeschlossen. ValueClick erhält in diesem Fall lediglich die vereinbarte Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

(d)  Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ValueClick insbesondere dann vor, wenn (i) der Werbekunde gegen die Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 6, 7 oder 10 verstößt oder (ii) der Werbekunde und/oder dessen Organe gegen eine sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtung verstoßen. ValueClick ist zudem berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen wenn sie berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Werbekunden hat.

(e)  Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung in diesen AGB ist eine Übermittlung per e-mail ausgeschlossen. Eine Übermittlung per Telefax ist ausreichend, sofern ein ordnungsgemäßer Sendebericht vorgelegt werden kann.

10. Vertraulichkeit/Datenschutz

(a)  Beide Parteien stimmen zu, dass während des Bestehens eines Vertrages und für die Dauer von 1 (einem) Jahr nach dessen Beendigung die empfangende Partei (nachfolgend auch der "Empfänger") diese nach den Maßstäben behandelt, die sie zum Schutz der eigenen vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen ansetzt, mindestens jedoch nach dem jeweils angemessenem Maßstab, der erforderlich ist, um ein Bekanntwerden zu vermeiden sowie die Vertraulichkeit der erhaltenen Information zu sichern. Vertraulich sind alle Informationen, die als vertraulich markiert oder bezeichnet sind (mündlich oder schriftlich), oder jedwede andere Information die, nach Lage der Dinge im Umfeld der Offenlegung, als vertraulich zu behandeln ist ("Vertrauliche Informationen"). Der Umstand, dass vertrauliche Informationen ohne expliziten Hinweistext vorliegen oder mündlich weitergegeben werden, entzieht derartige Informationen nicht automatisch der Sicherung durch diese Vertraulichkeitsklausel. Die Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Klausel bleiben bis zu dem Zeitpunkt bestehen, in dem sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden und allgemein zugänglich sind. Nicht unter diese Vertraulichkeitsregelung fallen Informationen, für die der Empfänger nachweisen kann, dass (1) diese allgemein und öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger oder dessen Vertreter gegen diese Vertraulichkeitsregelung oder andere Vertraulichkeitsregelungen verstoßen, (2) er bereits über diese verfügte oder ihm diese vor der Übergabe durch den Informationsgeber ohne Beschränkung bekannt waren, (3) eine Offenlegung aufgrund eines bindenden und rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses oder behördlicher Auflagen verlangt wird oder (4) diese ihm von dritten Parteien zugänglich gemacht werden und diese Dritten dabei keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzen. Als "Vertreter" der Parteien im Sinne dieser Bestimmung sind die Tochtergesellschaften, Bevollmächtigten, Geschäftsführer, Vorstände, Berater, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Parteien zu verstehen. Beide Parteien sind verantwortlich für jedwede Verstöße ihrer Vertreter gegen diese Vertraulichkeitsregelung. Beide Parteien werden die jeweils andere Partei nach Feststellung jedweder unbefugter Nutzung oder Bekanntgabe von vertraulichen Informationen umgehend informieren und die andere Partei in jedweder angemessenen Weise dabei unterstützen, die vertraulichen Informationen wieder in ihren Besitz zu bringen und deren weitere [zukünftige] unbefugte Nutzung zu unterbinden. Im Fall gerichtlich oder behördlich angeordneter Offenlegung hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei unverzüglich über eine solche Offenlegung zu informieren.

(b)  Jede Partei darf vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, nur in Verbindung mit dem Vertrag und zur Verfolgung der Zwecke des Vertrages nutzen; sie darf derartige vertrauliche Informationen ausschließlich den betreffenden Geschäftsführern/Vorständen, Mitarbeitern und Beratern bei begründetem Informationsbedarf zur Verfügung stellen; sofern diese sich schriftlich verpflichtet haben, die Vorgaben dieser Vertraulichkeitsregelung einzuhalten und die bekanntgebende Partei vor Bekanntgabe unverzüglich über eine derartige, notwendige Bekanntgabe in Kenntnis gesetzt wird. Die Regelung in lit. (a) bleibt unberührt.

(c)  ValueClick verfügt über firmeneigene Beziehungen mit den Personen/Unternehmen, die Partner ihres Netzwerks sind ("Publisher"). Der Werbekunde stimmt zu, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten danach keinen Publisher von ValueClick, von dem der Werbekunde weiß oder wissen kann, dass dieser Publisher Mitglied des Netzwerks von ValueClick ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ValueClick zur Erlangung der Platzierung oder dem Hosting von jeglicher Art von Werbung direkt oder indirekt abzuwerben oder sonstwie zu kontaktieren. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern der Werbekunde bereits vor Abschluss dieses Vertrages nachweisbar in Geschäftsbeziehungen mit einem Publisher von ValueClick stand.

(d)  Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen aus dieser Ziffer 10. entrichtet die verletzende Vertragspartei der anderen Vertragspartei eine angemessene, von der anderen Vertragspartei nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall auch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Anspruch auf Vertragsstrafe ist ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden.

(e)  ValueClick ist berechtigt, anonyme Daten betreffend die im Verlauf einer Kampagne generierten Transaktionen einschließlich der jeweils generierten (anonymen) personenbezogenen Daten zu speichern, zu besitzen und zu verwenden. Der Werbekunde hat sicherzustellen, dass ValueClick keine personalisierten bzw. nicht anonymisierte Daten über Kunden des Werbekunden oder sonstige Dritte Personen im Zusammenhang mit der jeweiligen Kampagne erhält. Der Werbekunde hat insbesondere sicherzustellen, dass ValueClick keine Bestellnummern oder sonstige Daten erhält, die eine Indentifizierung von Kunden des Werbekunden oder eine Indentifizierung dritter Personen ermöglicht.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Verjährung

Die Verträge zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen gegen ValueClick ist München. ValueClick ist berechtigt, den Werbekunden entweder in München oder an dessen Sitz zu verklagen.
Ansprüche des Werbekunden gegen ValueClick aus diesen AGB, die weder auf der Sach- und Rechtsmängelhaftung noch auf der allgemeinen Haftung von ValueClick beruhen, verjähren innerhalb eines (1) Jahres. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt der Erbringung der betroffenen Leistung durch ValueClick. Diese Verjährungsfrist greift nicht, sofern die Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ValueClick beruhen. In diesem Fall verjähren die Ansprüche des Werbekunden innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Werbekunden bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Werbekunde bei Wahrung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von von dem Anspruch hätte erlangen können.

12. Mitteilungen

Die Kommunikation zwischen den Parteien hat - sofern nicht anders vereinbart - schriftlich zu erfolgen und zwar an ValueClick wie folgt: ValueClick, Hauptstraße 1, 82008 Unterhaching/München, z. Hd. dem Geschäftsführer J.R. Zarley. Mitteilungen an den Werbekunden erfolgen an die Person und Adresse, die im jeweiligen Vertrag benannt sind. Die Schriftform ist - sofern nicht anders vereinbart in diesen AGB - nicht eingehalten, wenn Schriftstücke per e-mail übersendet werden.

13. Abtretung

Der Werbekunde darf Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung nicht ohne vorherige, ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von ValueClick an andere abtreten. Ungeachtet des Vorgenannten, ist keine Zustimmung durch die andere Partei nötig, wenn die Abtretung oder Übertragung (a) kraft Gesetzes geschieht, oder (b) eine juristische Person im Wesentlichen alle Aktien, Aktiva oder Geschäftsbetriebe einer Partei ankauft.

14. Unabhängigkeit der Parteien

Jede Partei ist selbstständiger Unternehmer. Die Parteien beabsichtigen nicht, mit Abschluss eines Vertrages ein Gemeinschaftsunternehmen oder einer Partnerschaft zu begründen.

15. Marketingmaterial & Kommunikation

Der Werbekunde stimmt zu, dass ValueClick diesen als Werbekunden der ValueClick in Kundenlisten und anderen Marketingmaterialien nennt. Jedwede andere Nutzung des Namens bzw. Logos des Werbekunden bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Werbekunden. Der Werbekunde ist damit einverstanden, Informationen in Form von E-Mails in Bezug auf Waren, Dienstleistungen bzw. Werbeangebot von ValueClick zu erhalten.

16. Fortbestand von Verpflichtungen/ Salvatorische Klausel

Jedwede Verpflichtungen, die nach Beendigung, Aufhebung oder Ablaufen des jeweiligen Vertrages andauern, ob ausdrücklich oder ihrer Natur nach, bestehen weiter und bleiben auch nach derartigen Ereignissen in Kraft, insbesondere die Abschnitte 6, 7, 8, 9, 10 und 15. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der weiteren Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB/ des Vertrages nicht. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzten, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke dieser AGB bzw. bei einer Lücke im Vertrag.

17. Verzichtserklärung

Unterlässt es eine Partei, auf der Einhaltung von Bestimmungen des jeweiligen Vertrages durch die andere Partei zu bestehen, so stellt dies keinen Verzicht auf etwaige Ansprüche oder Forderungen dar. Der Verzicht einer Partei auf Ahndung jedweden Vertragsbruchs stellt keine Verzichtserklärung dar.




Reichweiten:

international:
71%*

in Deutschland:
67%*

in Europa:
133 Mio.* unique visitors

*Quelle: comScore Media Metrix, Januar 2010